Wissenswertes über Weihnachten 💡
Heute habe ich ein paar interessante Fakten über die Weihnachtszeit zusammengetragen, mit denen ihr an den Feiertagen angeben könnt. 🤓
📫 In der Weihnachtszeit 2022 werden in Deutschland voraussichtlich rund 415 Millionen Pakete an private Haushalte ausgeliefert. Nach Schätzungen des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik werden die Transporter in diesem Zeitraum insgesamt rund 750 Millionen Pakete transportieren.
🎶 Das Weihnachtslied "Stille Nacht, heilige Nacht" stammt aus dem Jahr 1816 von dem damaligen Hilfspfarrer Joseph Mohr und wurde in über 300 Sprachen und Dialekte aus aller Welt übersetzt.
🍽 Stollen, Glühwein, Gänsebraten mit Rotkohl und Kartoffelknödel. Alles durcheinander und zu viel von allem kann zu unangenehmen Nebenwirkungen führen. Gegen das Völlegefühl kann Ingwerwasser helfen, denn es regt die Verdauung an. Schneide einfach fünf Zentimeter Ingwerwurzel in Scheiben, übergieße sie mit einem Liter kochendem Wasser und lasse sie 20 Minuten ziehen.
🍫 Im Jahr 2019 produzierten deutsche Süßwarenhersteller 151 Millionen Schokoladenweihnachtsmänner. Das entspricht in etwa der Bevölkerung von Bangladesch - dem Land mit der achtgrößten Bevölkerung der Welt (165 Millionen Einwohner, Stand 2017).
🎄 Der größte Weihnachtsbaum, der jemals an einem Ort aufgestellt wurde, war eine 67,36 m große Tanne, die im Northgate Shopping Center in Seattle festlich geschmückt wurde.
Kennst du noch mehr interessante, lustige Fakten über die Festtagszeit? 🎅🏼
Das Gewinnspiel findet täglich vom 01.12.2022 bis zum 24.12.2022 auf dem Wolt Kurier Blog (https://www.wolt.team/blog) statt. Dabei könnt ihr täglich unter dem aktuellen Blog-Post kommentieren, um an dem Gewinnspiel teilzunehmen. Einzelheiten zum Ablauf des Gewinnspiels findest du hier. Teilnehmen dürfen alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgenommen sind Personen, die in den letzten drei Monaten keine Lieferung als Wolt Kurier abgeschlossen haben. Die Adventsverlosung und die daraus gewährten Gewinne stellen eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar. Ein entsprechender Anspruch entsteht für die Zukunft aus der Durchführung der Verlosung nicht. Wir behalten uns vor, jedes Jahr neu zu entscheiden, ob wir eine Adventsverlosung durchführen und welche Gewinne wir ausschreiben. Das gilt auch dann, wenn wir die Verlosung wiederholt durchführen.
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